UB-Fraktion kritisiert Vorhaben Parkpalette

Szymik: Vorhaben nicht zulässig

Auch nach der gestrigen Sitzung der Stadtvertretung herrscht bei den Stadtvertretern der UB-Fraktion Skepsis gegenüber den Plänen von Land und IHK zur Errichtung einer Parkpalette. „Die Ausführungen von Herrn Dr. Friedersdorff haben uns nicht überzeugt. Vor allem auch die Vorgehensweise, davon erst aus den Medien zu erfahren, missbilligen wir. Offensichtlich gibt es vertragliche Verpflichtungen der Landeshauptstadt gegenüber dem Land zur Bereitstellung von Parkflächen, die wir wiederum der IHK übertragen haben. Ob diese Parkplätze aber in der jetzt bekanntgewordenen Art und Weise und erst Recht an diesem exponierten Standort hergestellt werden müssen, daran haben wir Zweifel. Die Oberbürgermeisterin sollte die Stadtvertreter nunmehr schnellstens ins Bild setzen, wie die Vertragslage konkret aussieht und welche Handlungsoptionen bestehen.“, sagt UB-Fraktionsvize Rolf Steinmüller.

Erhebliche Bedenken bestehen grundsätzlich an der Zulässigkeit der Parkpalette. „Dieser Bau am Burgsee für mich eine unmögliche Vorstellung. Ich hoffe, dieses Ansinnen wird von der Mehrheit der Stadtvertretung abgelehnt.“, kritisiert der baupolitische Sprecher der Unabhängigen Bürger Jan Szymik das Vorhaben der Schweriner IHK. Sofern die IHK verpflichtet ist, eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung zu stellen, dürfe dies nicht zu Lasten des Stadtbildes geschehen. Auf dem vorgesehenen Gelände sei erst vor kurzem mit öffentlichen Mitteln ein neuer Parkplatz gebaut. „Diesen Parkplatz wieder wegzureißen, kann man dem Steuerzahler nicht vermitteln!“, so Stadtvertreter Szymik, Mitglied des Bauausschusses. „Solch ein Vorhaben ist mit Blick auf das Baugesetzbuch und die Schweriner Erhaltungssatzung nach meiner Einschätzung im Innenstadtbereich überhaupt nicht zulässig, da sich eine „Parkpalette“ weder nach Art und Maß noch nach Bauweise in die nähere Umgebung einfügt. Mit solch einem Bauwerk lassen sich die Gestaltungsanforderungen der Schweriner Erhaltungssatzung auf keinen Fall erfüllen.“

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