19jähriger in Schwerin nach Raub verletzt

Polizei bittet um Mithilfe und setzt Belohnung aus

Ein 19jähriger Schweriner ist in der letzten Nacht in der Landeshauptstadt von Unbekannten beraubt und dabei verletzt worden. Die Polizei bittet um Mithilfe der Bevölkerung und setzt eine Belohnung von 1000 Euro aus.
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum Freitag kurz vor Mitternacht im Schweriner Stadtteil Mueßer Holz. Das Opfer wollte zu Fuß die Straßenbahnbrücke der Plater Straße passieren um so zur Haltestelle „Neu Zippendorf“ zu gelangen. Ersten Erkenntnissen nach kamen ihm dort fünf Jugendliche entgegen, von denen einer den Geschädigten anrempelte.

Danach schlugen die Täter ohne erkennbaren Grund auf das gehörlose Opfer ein. Einer der Schläger hatte ein Messer dabei und verletzte den 19jährigen damit. Selbst als das Opfer mit einem Faustschlag ins Gesicht zu Boden ging, ließen die Personen nicht von ihm ab, sondern traten einige Male auf ihn ein. Anschließend raubten die Täter den Mann aus und erbeuteten dabei sein Bargeld. Das Opfer erlitt dabei erhebliche Prellungen am ganzen Körper, sowie leichte Schnittverletzungen im Gesicht und an der Schulter.

Die Täter flüchteten nach der Tat unerkannt. Nach Angaben des Opfers kann es sich bei den Tätern, die zur Tatzeit alle dunkel bekleidet waren und weite Jeanshosen trugen, um Angehörige eines anderen Staates handeln. Der Täter, der das Opfer mit einem Messer verletzte, soll 175 cm groß und schlank sein. Er trägt kurze dunkle Haare in Form eines sogenannten „Irokesenschnitts“ und einen kurzen dünnen Kinnbart. Zur Tatzeit war er bekleidet mit dunkler Jacke, weißem Schal und einer hellen Jeanshose mit hellen Stickereien.

Die Kriminalpolizei ermittelt in diesem Fall und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen können sich bei der Kriminalpolizei Schwerin Telefon 0385/20700 oder jeder anderen Polizeidienststelle melden.

Die Polizei setzt für Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen eine Belohnung in Höhe von 1000 € aus.
Über die Zuerkennung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden und gilt ausschließlich für Privatpersonen.

Steffi Nietz

Nach oben scrollen