Die Landeshauptstadt gibt auf Beschluss der Stadtvertretung in diesem Jahr erstmals einen Familienpass für Schweriner Familien heraus.
Ab kommenden Montag ist er im BürgerBüro des Stadthauses erhältlich. Mit dem Pass bekommen Familien mit Kindern unabhängig von ihrem Einkommen ganz konkrete Vergünstigungen. „Die Familienfreundlichkeit einer Stadt zeigt sich auch darin, wie hoch die Hürden für Familien sind, wenn sie Kultur- und Sportangebote in Anspruch nehmen wollen. Diese Hürden werden durch die mehr als 20 Angebote von Schweriner Betrieben und Einrichtungen sowie von zahlreichen Vereinen und Verbänden der Stadt wesentlich niedriger“, so Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow, die allen Beteiligten für ihre Unterstützung dankt. Die Angebote des Familienpasses, der bis Ende 2010 Gültigkeit besitzt, reichen von der kostenlosen Führung durch die Ausstellung „Lebensraum Schweriner See“ in der Naturschutzstation Zippendorf, dem kostenlosen Familienzelten auf der Insel Kaninchenwerder, Ermäßigungen für Eintrittspreise im Staatlichen Museum, für zahlreiche Kurse in der Schule der Künste und fürs Bowling im Fitnesszentrum Belasso bis zur kostenlosen Nutzung der Kinderfahrschulbahn des Schweriner Nahverkehrs.
Gewährt wird der Pass den rund 8400 Familien, die mit Hauptwohnsitz in Schwerin gemeldet sind. Als Familie gilt ein Erwachsener mit mindestens einem Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist. Ausdrücklich sind nicht nur leibliche Eltern, sondern auch Adoptiveltern und Pflegeeltern in die Förderung einbezogen. Für die Inanspruchnahme des Familienpasses reicht es, wenn im BürgerBüro der Personalausweis und die Geburtsurkunden der Kinder bzw. die Pflegevereinbarungen oder ähnliches vorgelegt werden. Der Familienpass ist grundsätzlich nicht übertragbar, kann jedoch im Falle fehlender Familieneinheit an den anderen sorge- bzw. umgangsberechtigten Elternteil oder die Großeltern zur gemeinsamen Nutzung mit dem Kind oder den Kindern übergeben werden. Der Pass wurde gefördert durch das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern.