IHK-Ratgeber informiert über die wesentlichen Änderungen zum Versicherungsvertragsrecht

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) trat zum 01.01.2008 in Kraft. Versicherungsvermittler müssen sich damit auf umfassende Beratungs- und Informationspflichten einstellen.
Demgegenüber erhalten Versicherungsnehmer umfassende Wiederrufs-, Rücktritts- und vereinfachte Kündigungsrechte. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es, den Verbraucherschutz zu stärken. Die VVG-Reform greift damit tief in die bisherige Vermittlungspraxis ein. Wer am Markt bestehen will, muss deshalb seine Verfahrensabläufe den neuen Vorgaben anpassen. Der aktuelle IHK-Ratgeber „Das neue Versicherungsvertragsrecht“ stellt die für die Beratungspraxis wichtigsten Regeln des neuen VVG vor und bietet Checklisten, die die Beachtung der neuen Vorschriften erleichtern sollen. Die Publikation richtet sich vor allem an Versicherungsvermittler und an gewerbliche Versicherungsnehmer. Im Fokus stehen deshalb die Veränderungen, die auf alle Versicherungsbereiche gleichermaßen Anwendung finden. Zu beachten ist auch, dass viele Themen, die in diesem Ratgeber angesprochen werden, völlig neu sind. Es gibt keine gefestigte Auslegung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe und auch noch keine etablierte Praxis. Die Publikation umfasst u. a. auch den gesamten Gesetzestext des neuen VVG und der VVG-Informationsordnung.

Die IHK-Publikation „Das neue Versicherungsvertragsgesetz“ (ca. 90 Seiten, DIN A5) ist zum Preis von 8,50 Euro bei der IHK zu Schwerin, Abteilung Recht/Steuern, Tel. (03 85) 51 03-152, e-mail: fahden@schwerin.ihk.de zu beziehen

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