IHK sucht ehrenamtliche Richter für das Finanzgericht

Rechte und Pflichten sind dieselben eines Berufsrichters


Schwerin (IHK)
– Da die Amtszeit der ehrenamtlichen Finanzrichter am 10.01.2015 ausläuft, hat der Präsident des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern die IHK zu Schwerin gebeten, für die Amtsperiode 11.01.2015 bis 10.01.2020 erneut Finanzrichter vorzuschlagen. Zum ehrenamtlichen Richter kann jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche oder berufliche Niederlassung innerhalb des Gerichtsbezirks hat, ernannt werden, sofern keine Ausschlussgründe sowie Unvereinbarkeiten mit dem Amt des ehrenamtlichen Richters für das Finanzgericht bestehen.

Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Richter sind dieselben eines Berufsrichters. Durch diese starke Stellung der Finanzrichter hat der Gesetzgeber es ermöglicht, wirtschaftlichen Sachverstand und in der Praxis erworbene Erfahrungen unmittelbar in den richterlichen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen, um damit zu verständlichen, nachvollziehbaren und für die Kaufmannschaft und den Steuerbürger akzeptablen Urteilen zu kommen.
Aber auch die Finanzrichter erhalten während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wertvolle, für ihre berufliche Praxis gut verwertbare Informationen. Ferner haben sie Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

Personen, die die vorbezeichneten Voraussetzungen erfüllen und an dieser verantwortungsvollen und wichtigen Aufgabe interessiert sind, wenden sich bitte bis spätestens zum 06. August 2014 an die IHK zu Schwerin, Dr. Katrin Kummer, Geschäftsbereich Recht, Steuern, Zentrale Dienste, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin, Telefon: 0385 5103-516, E-Mail: krause@schwerin.ihk.de.
Unter der vorgenannten Telefonnummer sowie Mailadresse kann auch ein Merkblatt zur Tätigkeit eines ehrenamtlichen Richters in der Finanzgerichtsbarkeit bezogen werden.

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