Dringend Schöffen gesucht

Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt ist weiterhin auf der Suche nach engagierten Frauen und Männern, die in der neuen Amtsperiode vom 1. Januar 2009 an bis zum 31. Dezember 2013 gemeinsam mit den Berufsrichtern am Amts- und Landgericht Schwerin „Im Namen des Volkes“ Recht sprechen.

Insgesamt fehlen noch 50 Bewerber, die sich der Wahl zum Haupt- bzw. Hilfsschöffen stellen.

Die Tätigkeit ehrenamtlicher Schöffen ist ein unverzichtbarer Teil der Rechtsprechung. Die Mitwirkung von Schöffen ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrungen – ihr gesunder Menschenverstand – in das Verfahren, die Urteilsberatung und Urteilsfindung einfließen sollen.

Vorschlagsberechtigt sind alle in der Stadtvertretung tätigen Parteien, aber auch Verbände, Bürgervereine, Organisationen und Institutionen können Vorschläge unterbreiten. Ganz wichtig sind jedoch Eigenbewerbungen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus allen Schichten der Bevölkerung.

Schöffe darf werden, wer zu Beginn der Amtsperiode älter als 25 Jahre ist, zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, wer in Schwerin wohnt und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Die Schöffentätigkeit ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu der jeder Deutsche verpflichtet werden kann (Grundgesetz, Artikel 33).

Wer Interesse hat als Schöffe tätig zu werden, wendet sich bitte kurzfristig, bis spätestens zum 17. März 2008, an folgende Anschrift:

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Bürgeramt / Wahlen
Am Packhof 2-6

Postfach 11 10 42
19010 Schwerin

Die Abgabe einer Erklärung zur Bereitschaft an der Übernahme eines Schöffenamtes ist auch telefonisch unter der Rufnummer (0385) 545-1714, per Fax (0385)/ 545-1749,  per E-Mail  an wahlbehoerde@schwerin.de oder direkt bei Michael Helms im Stadthaus, Am Packhof 2-6, Raum E.068 möglich.

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