IHK zu Schwerin lehnt Tariftreueregelung ab

Die IHK zu Schwerin zeigt sich enttäuscht von dem Kabinettsbeschluss der SPD- und CDU-geführten Landesregierung zur Tariftreueerklärung bei öffentlichen Aufträgen.

„Bereits Mitte 2008 hatten die IHKs mit dem Wirtschaftsministerium MV Einigkeit erzielt, auf eine Forderung zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen zu verzichten. Die Wirtschaftskammern hatten sich strikt gegen die Einführung eines Vergabegesetzes gewandt, welches nur das Ziel hatte, vergabefremde Aspekte als Zuschlagskriterium für öffentliche Aufträge einzuführen“ so Ulrich Unger, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin. „Das Vergaberecht bietet keinen Spielraum für die Einführung sozialer oder umweltpolitischer Entscheidungskriterien. Der Auftrag ist immer nach den Kriterien Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erteilen“ so Unger weiter.

Die IHK zu Schwerin sieht auch erhebliche Bedenken, ob die geplante Tariftreueregelung zulässig ist. Der Europäische Gerichtshof hatte sich in der Vergangenheit mehrfach mit Vergabegesetzen anderer Bundesländer befassen müssen, zuletzt mit dem Niedersächsischen. Danach sind Vergaben unter engen Grenzen zulässig, müssen aber immer alle Wirtschaftsteilnehmer gleich und nichtdiskriminierend behandeln. Die Tariftreueregelung aus Niedersachsen scheiterte daran. Sie widerspricht der EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern in Europa.
„Die Wirtschaft erteilt jeder ´schlanken´ und politischen Forderung nach einer Tariftreue im Rahmen des Vergaberechts eine klare Abfuhr! Gefordert sind hier allein die Tarifvertragsparteien. Nur diese könnten mit der Landesregierung die Frage der Allgemeinverbindlichkeit von Löhnen abstimmen. Das wäre EU-konform. Alles andere ist ein klarer Verstoß gegen das Vergaberecht.“ so Unger abschließend.

Nach oben scrollen