Illegale Pyrotechnik: Gefahr in der Vorweihnachtszeit

Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper ist strafbar

Rostock / Schwerin (ots) – Bundespolizei und Zoll warnen gemeinsam vor Gefahren In der Vorweihnachtszeit wird nicht nur an Geschenke gedacht, es beginnen auch die Vorbereitungen zum Jahreswechsel. Ganz klar: Feuerwerk gehört für viele Menschen in Deutschland dazu. Der Verkauf von zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen ist in Deutschland einheitlich geregelt. Allerdings registrieren Zoll und Bundespolizei spätestens im Dezember eine alljährlich zunehmende Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörpern, besonders aus Polen und Tschechien. Diese Pyrotechnik ist in allen Variationen und Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, erfüllen den Straftatbestand nach dem Sprengstoffgesetz und der Abgabenordnung. Dies kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Jeder Umgang mit und jede Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik ist in Deutschland verboten!

Mit Freude den Jahreswechsel erleben – mit den Tipps von Bundespolizei und Zoll:

– Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern.
– Achten Sie immer darauf, dass die BAM- oder CE-Zeichen nicht gefälscht sind.
– Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise, damit Sie und unbeteiligte Personen nicht zu Schaden kommen.
– Achten Sie auf ausreichend Platz beim Anzünden der Feuerwerkskörper.
– Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werden.

Ihre Hinweise zu festgestellten Feuerwerkskörpern, die nicht den Sicherheitsnormen entsprechen, nimmt jede Polizeidienststelle sowie die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 entgegen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.bundespolizei.de.


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Zuletzt aktualisiert am 23. Dezember 2024 um 23:43 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

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