Parken in allen Zonen A bis E möglich

Gültiger Anwohnerparkausweis muss aber ausliegen
Auf Grund der auch im Jahr 2008 zu erwartenden umfangreichen Baumaßnahmen im Innenstadtbereich der Landeshauptstadt steht den Bewohnern eine Vielzahl an Parkmöglichkeiten nicht zur Verfügung. Um dieses Defizit möglichst auszugleichen wird den Bewohnern unter Auslegung eines gültigen Bewohnerparkausweises das Parken bis Ende 2008 in allen Bewohnerparkzonen A bis E gestattet. Das heißt, die Zoneneinteilung ist praktisch ausgesetzt. So können Anwohner mit einem Ticket für Zone A auch in der Zone C, oder E etc. ihr Fahrzeug parken oder umgekehrt.

Nach oben scrollen