6-monatige Testphase beschlossen
Am Montag trat die Schweriner Stadtvertretung zu ihrer 24. Sitzung zusammen. Unter dem Tagesordnungspunkt 12 stand schließlich die Abstimmung über die Kameraüberwachung auf dem Marienplatz an. Heiß wurde darüber in den vergangenen Monaten diskutiert, sowohl politisch als auch gesellschaftlich. Diese würde nicht zur Reduzierung von Straftaten führen, griffe in das Grundrecht auf Datenschutz ein, so die Gegner. Die Beführworter hoben derweil den abschreckenden Charakter sowie die schnellere und gerichtsfeste Aufklärung von Straftaten hervor.
Dem Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion wurde letztendlich zugestimmt. Im Zeitraum von April bis Oktober 2017 wird die erste Testphase anlaufen. Entsprechende Technik soll zunächst angemietet werden. Kostenpunkt: rund 40.000 Euro. So jedenfalls die Schätzung der eigens gebildeten „Projektgruppe Videoüberwachung“. Laut Beschlussfassung soll das Ganze überwiegend vom Land finanziert werden. Die nötigen Verträge soll nun Oberbürgermeister Badenschier abschließen.
Das heißt, eigentlich steht zum jetzigen Zeitpunkt nur der Beschluss. Denn nicht nur über die Finanzierung der Technik ist man sich im Unklaren. Was geschieht nach der Testphase? Weiter mieten oder kaufen? Ein Erwerb der Überwachungstechnik würde bis zu 100.000 Euro veranschlagen. Noch weiß niemand, ob mit der Videoüberwachung die Auseinandersetzungen auf dem Marienplatz abnehmen oder sich diese einfach nur andernorts verlagern wird.
Auch ist der Gedanke falsch, die Kameras würden die örtliche Polizei entlasten. Denn anstatt (vielleicht auch zusätzlich) dass Beamte vor Ort Streife gehen, sitzen diese nun im Wachraum des Polizeihauptreviers Schwerin beim sogenannten Monitoring. Weil aber die Dauerbeobachtung der Liveübertragung „ein Höchstmaß an Konzentration“ fordert, zudem Pausen- und Ablösezeiten einberechnet werden müssen, sind gleich mehrere Mitarbeiter vonnöten. Allerdings könne, so konstatiert die Polizei, „mit dem derzeit im PHR Schwerin tatsächlich vorhandenen Personal eine 24-Stunden-Dauerbeobachtung nicht aufrechterhalten werden“. Über welcher Zeitraum wird der Marienplatz also nun überwacht? Das steht nicht fest.
Zudem wird wahrscheinlich nicht jeder mit der Bildbeobachtung beauftragte Beamte auch zur permanenten Bildaufzeichnung berechtigt sein. So unterliegen Datenspeicherung und Datenauswertung strengen Richtlinien. Unklar ist also auch noch der Kreis der dazu berechtigten Personen.
Wie hoch die auf Schwerin zukommenden Kosten während der Testphase sein werden, darüber haben sich weder Stadtvertretung noch -verwaltung geäußert. Die Überwachung des Marienplatzes wird aber alles andere als billig sein. Schließlich ist es mit der Anschaffung der Technik eben nicht getan. Ebenso nicht mit der Bezahlung der Beamten am Monitor. Der Beschluss der Stadtvertretung sieht im Laufe der Testphase nämlich noch weiteres vor. Darunter den Einsatz von Straßensozialarbeitern sowie Ordnungsdienstmitarbeitern.
Sonstiges
- Im Umsetzungskonzept der Projektgruppe Videoüberwachung heißt es: „Die Stadt verantwortet demnach die Maßnahme als Betreiber in Hinblick auf die Einrichtung und die Wartung der Anlage rechtlich, technisch und finanziell (mit Unterstützung des Landes). Die Polizeiinspektion Schwerin wird mit der Datenverarbeitung (Monitoring, Aufzeichnung, anlassbezogene Auswertung, Löschung) betraut.“
- Zusammen mit dem Landesdatenschutzbeauftragen wurde festgelegt, gesicherte Daten maximal 72 Stunden lang zu speichern.
- Mit Ende der Probephase soll die Wirksamkeit der Livebeobachtung und der Videoaufzeichnung evaluiert werden.
- Vor Beginn der Stadtvertretersitzung am 30.01. diskutierte der Hauptauschuss über den Antrag der SPD. Dieser stimmte nur mit 7 zu 5 Stimmen für die geplante Videoüberwachung bzw. -aufzeichnung.
- Der Ausschuss für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung sprach sich gegen den Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion aus.
- Der Ausschuss für Finanzen empfahl seinerseits „eine finanzielle Beteiligung der Stadt möglichst zu vermeiden.“