Sylvesterknaller und Feuerwerk – Gefährlicher Spaß?

Böller, Batterien und Raketen erst ab 18 zugelassen

In der Silvesternacht werden wieder zahlreiche Menschen das neue Jahr mit Raketen und Böllersalven begrüßen. Vor dem farbenfrohen Feuerwerk sind jedoch einige Hinweise bezüglich des Kaufs von Pyrotechnik zu berücksichtigen. Wie Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale MV informiert, werden Feuerwerkskörper in zwei Kategorien eingeteilt. Knallkörper mit dem Kürzel F2 (oder der alten, noch bis 2017 gültigen Bezeichnung PII) dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig und von Personen ab 12 Jahre abgebrannt werden. Beispiel: BAM – P I 0201. Hier bezeichnet P 1 Kleinstfeuerwerke, wie Knallerbsen, Wunderkerzen, Gold- und Silberregen. Solche Produkte sind frei für Jugendliche ab 12 Jahren. P II Feuerwerk ist dagegen nur für Erwachsene ab 18 Jahren zugelassen. Zum P II-Feuerwerk gehören Böller, Batterien, Raketen und anderes mehr.

Achtung Verletzungsrisiko!

So warnt die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) vor Feuerwerksbatterien der Firma Panda. Die Batterien „Amboss“ und „Kraftwerk“ überschreiten die maximal zulässigen Mengen an explosionsgefährlichen Stoffen für die Kategorie 2. Ebenfalls wurde festgestellt, dass bei vielen Feuerwerksgegenständen der Fa. Panda die Kennzeichnung mangelhaft ist.

Hörschäden, Augenverletzungen und verbrannte Finger sind oft Folgen des unvorsichtigen Umgangs mit Feuerwerk. Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper verkauft oder verwendet, macht sich strafbar. Jeder Feuerwerksartikel, der auf den deutschen Markt kommt, muss eine Identfikationsnummer der BAM erhalten. Auf die europaweit gültige Registriernummer in Verbindung mit einem CE-Kennzeichen und eine deutsche Gebrauchsanleitung sollte man beim Kauf achten. Die eigene Herstellung von Knallkörpern ist grundsätzlich verboten.

Erster Toter nach unsachgemäßem Gebrauch von Pyrotechnik in Mecklenburg-Vorpommern

Bereits am 21. Dezember ist ein in Torgelow wohnhafter, 51-jähriger Mann in Folge der eigenen Zündung eines sogenannten Polenböllers verstorben. Wie die Anklamer Polizei mitteilte, seien Finger und Daumen der rechten Hand durch den Böller massiv verletzt worden. Da der allein lebende Mann keinen Arzt aufgesucht habe, blieb die schwere Wunde nur notdürftig versorgt. Er wurde am Nachmittag das 22. Dezember 2012 tot in der Küche seiner Wohnung aufgefunden.

Das Sprengstoffgesetz verbietet das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern, Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen. Wenn ein Silvesterknaller Ihr Auto getroffen oder einen anderen Schaden bewirkt hat, informieren Sie sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale zur Schadenregulierung.

Silvesterfeuerwerk dieses Jahr lauter

Das Silvesterfeuerwerk dürfte dieses Jahr zudem lauter werden und länger dauern, so die Polizei, denn verschiedene Feuerwerke enthalten mehr Explosivmasse und das mit den gültigen Prüfzeichen.
Umso wichtiger ist es, die Gebrauchsanweisung zu lesen und zu befolgen. Andernfalls bringt man nur sich und unbeteiligte Personen in Gefahr.

nvz/red

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