Vom Chat zur Anklage in 8 Tagen

38-jährige Schwerinerin wegen Volksverhetzung angeklagt

 

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat eine 38-jährige Frau aus Schwerin angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, am 26.01.2016 auf einer öffentlich zugänglichen Facebook-Seite für Katzenfreunde sinngemäß geäußert zu haben, dass Auschwitz nicht passiert und „Schwachsinn“ sei. Auf Anzeige eines Users hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB eingeleitet. Gleichzeitig wurde die Beschuldigte vom Staatsschutz vernommen. Aufgrund der klaren Beweislage wurde gestern beim Amtsgericht Schwerin ein Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren gestellt.

Wie Staatsanwalt Stefan Urbanek erklärt, wird die Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

 

red


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Zuletzt aktualisiert am 19. November 2024 um 23:33 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

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