Wettbewerb nicht länger auf dem Rücken der Beschäftigten austragen

Nach Ansicht des wirtschaftspolitischen Sprechers der Linksfraktion, Helmut Holter, ist es nicht verwunderlich, dass die Industrie- und Handelskammern im Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Vergabegesetz Niedersachsens eine Bestätigung ihrer Auffassung sehen.

„Sie übersehen dabei allerdings, dass der Gerichtshof ausdrücklich bestätigt, dass Tariftreueerklärungen dann eingefordert werden können, wenn es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt oder Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden“, sagte Holter am Dienstag. Dies sei genau Ziel des Antrags, den die Linksfraktion auf der Landtagssitzung einbringen wird. „Wir fordern, dass Aufträge des Staates nur an Unternehmen zu vergeben sind, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einem Existenz sichernden Niveau bezahlen“, betonte Holter.

„Solche Kriterien sind mitnichten wettbewerbsfremd, wie die IHK behaupten“, so Holter. Dies sei eine zynische Betrachtungsweise, denn damit würden die Beschäftigten lediglich als Kostenfaktor betrachtet. „Der Wettbewerb soll weiter auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Das ist nicht zu akzeptieren.“

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