Baubeginn in Schweriner Schlossbucht derzeit nicht durchführbar

Backhaus: Gutachten wurde durch die Stadt nicht in der Zulassungsentscheidung berücksichtigt

Nachdem das Verwaltungsgericht am Freitagnachmittag den Baubeginn für den Schiffsanleger in der Schweriner Schlossbucht vorerst gestoppt hat, fordert Umweltminister Dr. Till Backhaus die Landeshauptstadt eindringlich zur sachgerechten Prüfung und Klärung der Genehmigungsvoraussetzungen auf. Der reguläre Baustart für den Anleger sollte am Montag, dem 2. April erfolgen. Von den Maßnahmen betroffen wäre das „Europäische Vogelschutzgebiet Schweriner Seen“. Dort sind nach Bundesnaturschutzgesetz, wie in allen Vogelschutz- und FFH-Gebieten, Veränderungen und Störungen verboten, die zur erheblichen Beeinträchtigung des Gebietes und der dortigen Vogelarten (Rast- und Brutvögel) führen können.

Laut Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ergab ein entsprechendes Gutachten, welches die Landeshauptstadt Schwerin 2010 in Auftrag gab, dass eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen sei. „Dieses Gutachten wurde durch die Stadt nicht in der Zulassungsentscheidung für dieses Bauvorhaben berücksichtigt“, sagt Minister Backhaus. Aufgrund dieser Informationen war eine FFH-Verträglichkeitsprüfung unumgänglich. Jetzt wurde der erste Teil dieser Prüfung durchgeführt. Darin wird zwar eine Verträglichkeit des Projektes im „unmittelbaren Eingriffsbereich und seiner näheren Umgebung“ mit den Erhaltungszielen des Schutzgebiets festgestellt. Gleichzeitig wird aber empfohlen, dass „sekundäre Wirkungen“ im Rahmen einer Hauptprüfung zu untersuchen seien – verbunden mit schadensbegrenzenden Maßnahmen, die sicherstellen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen verursacht werden.

„Indem mit dieser Abschätzung eine gesonderte Hauptprüfung für erforderlich gehalten wurde, ist die Verträglichkeit des Projektes in Frage gestellt. Damit liegen die Voraussetzungen für einen Baubeginn aus Sicht der obersten Naturschutzbehörde derzeit nicht vor“, so Minister Backhaus.

Nach oben scrollen