Nachtrag zu: Nach Raub mit gefährlicher Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Schwerin stellt gegen die drei festgenommenen Tatverdächtigen Haftbefehl.

Aufgrund der ersten Tat, bei der ein 62 Jähriger Mann in der Wallstraße ausgeraubt und verletzt worden war, wird ein Haftbefehl wegengemeinschaftlichem schweren Raubes in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gestellt. Bei der zweiten Tat, bei der ein 27 Jähriger in der Fritz-Reuter-Straße mit einem Messer verletzt worden war, wird Haftbefehl wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gestellt.

Niels Borgmann

Nach oben scrollen