Badegewässerliste 2011 für Schwerin steht fest
Öffentlichkeit wird bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung beteiligt
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Öffentlichkeit wird bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung beteiligt
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Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes haben am vergangenen Mittwoch (7. Juli) die nach Badegewässerlandesverordnung vorgeschriebenen Wasserproben an den zu überwachenden Badegewässern entnommen.
Blaualgen im Lankower See – Badeverbot noch nicht erforderlich mehr »
In den vergangenen heißen Tagen informierten sich zahlreiche Schwerinerinnen und Schweriner bei den Mitarbeiterinnen des städtischen Gesundheitsamtes über gerötete Flecken, Pusteln und Quaddelbildung auf der Haut, die sie nach dem Baden feststellten.
Wasserratten aufgepasst! mehr »
Öffentlichkeit wird bei Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung beteiligt Das Gesundheitsamt bestimmt vor Beginn der Badesaison die Gewässer, die nach den Bestimmungen der Badegewässerlandesverordnung (BadegewLVO M-V vom 6.Juni 2008) überwacht werden sollen, und meldet sie der oberen Landesgesundheitsbehörde und der zuständigen Wasserbehörde. Nach § 11 dieser BadegewLVO haben Interessierte die Möglichkeit, sich an der Erstellung, Überprüfung
Badegewässerliste nach Badegewässerlandesverordnung mehr »
Am 24.März 2006 trat die neue EU- Badegewässer-Richtlinie in Kraft. Unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Erfahrungen aus dem bisherigen Badegewässerrechts der EU führt die Richtlinie diverse Neuerungen ein, die vor allem in der Reduktion der zu überwachenden Parameter, einer verbindlichen Bewertung und Einstufung der Badewasserqualität und einer verbesserten Information der Öffentlichkeit zum Ausdruck
Überwachung der Schweriner Badegewässer 2008 mehr »