Hundesteuer

Haushaltsicherungskonzept beschlossen

Wichtiger Schritt zur finanziellen Gesundung der Landeshauptstadt Das Haushaltssicherungskonzept der Landeshauptstadt Schwerin wurde am Montagabend (9. Juni 2008) von der Stadtvertretung mit großer Mehrheit beschlossen. Damit hat die Stadt ein langfristiges Konzept auf den Weg gebracht, wie die Schulden der Stadt stringent abgebaut werden können. Mehr als 130 Maßnahmen und Prüfaufträge mit einem Volumen von

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Haupt- und Finanzausschuss tagen am 5. Juni gemeinsam

Die Mitglieder des Hauptausschusses und des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung tagen zu einer gemeinsamen Sondersitzung am Donnerstag, dem 5. Juni, um 18.30 Uhr, im Stadthaus, Am Packhof 2-6, Raum 1029. Auf der Agenda stehen unter anderem das Personalbedarfskonzept für die Landeshauptstadt, die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Festsetzung

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Haupt- und Finanzausschuss tagen am 5. Juni gemeinsam

Die Mitglieder des Hauptausschusses und des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung tagen zu einer gemeinsamen Sondersitzung am Donnerstag, dem 5. Juni, um 18.30 Uhr, im Stadthaus, Am Packhof 2-6, Raum 1029. Auf der Agenda stehen unter anderem das Personalbedarfskonzept für die Landeshauptstadt, die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Festsetzung

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Hauptausschuss tagt am 27. Mai

Die Mitglieder des Hauptausschusses treffen sich zu ihrer nächsten Sitzung am Dienstag, dem 27. Mai, um 19 Uhr, im Stadthaus, Am Packhof 2-6, Raum E 070. Auf der Tagesordnung stehen neben dem Personalbedarfskonzept für die Landeshauptstadt die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze und die Anhebung der

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Auf den Hund gekommen?

Drei Regelungen für die Hundehaltung In Schwerin sind derzeit 3.092 Hunde registriert. Das sind doppelt so viele wie 1999. Die veränderte Hundeverordnung vom 28. März 2007 enthält einige Neuregelungen bzw. Konkretisierungen. In der Landeshauptstadt Schwerin bestehen drei Regelungen bezüglich der Hundehaltung. 1. Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Schwerin: Diese regelt den Steuersatz, den der Hundebesitzer an die

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UB-Fraktion unterstützt Kritik der Hundebesitzer

Der durch Schweriner Hundebesitzer kritisierte Mangel an Auslaufflächen für ihre Tiere, war schon im Januar dieses Jahres Thema in der Stadtvertretung. Damals beantragte die Fraktion Unabhängige Bürger in der Beratung über die Hundeverordnung, die Ausweisung von Hundewiesen. „Wäre unser Anliegen nicht durch alle anderen Fraktionen abgelehnt worden, gäbe es die berechtigte Kritik der Hundebesitzer heute

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