Mieter muss sich wegen fahrlässiger Brandstiftung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes verantworten
Am heutigen Donnerstagmorgen ist es in der Einsteinstraße im Stadtteil Mueßer Holz zu einem Brand in einer Wohnung gekommen. Ein Anwohner bemerkte Brandgeruch in dem Haus und verständigte daraufhin die Rettungskräfte. Die Feuerwehr konnte den Brandherd dann in einer Wohnung feststellen und das Feuer löschen. Nach ersten Erkenntnissen von Polizei und Feuerwehr war eine abgestellte Kaffeemaschine auf dem nicht abgeschalteten Herd die Ursache des Brandes. Menschen waren nicht in Gefahr.
Im Anschluss an die Löscharbeiten fanden die Einsatzkräfte noch geringe Mengen Betäubungsmittel, so dass sich der Wohnungsinhaber nicht nur wegen fahrlässiger Brandstiftung verantworten muss, sondern auch noch wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzes.