Durch das Brandereignis im Schweriner Stadthaus könnte es in Einzelfällen dazu kommen, dass Zahlungen von Hilfen zum Lebensunterhalt und Wohngeld nicht rechtzeitig bei den Hilfeempfängern ankommen. Die Landeshauptstadt bittet für diese zeitweiligen Störungen um Verständnis.Falls Zahlungen in Einzelfällen ausbleiben, werden Betroffene gebeten, sich umgehend im Stadthaus zu den bekannten Öffnungszeiten in den Räumen E 022 für die Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen bzw. E 023 für das Wohngeld zu melden. Telefonische Absprachen sind unter 545-1364 (Wohngeld) bzw. 545-2227 für die übrigen Hilfen möglich.