Ermittlungsverfahren gegen Schweriner Polizeibeamte eingestellt

Tod des 65-jährigen Obdachlosen an der Skaterbahn hätte von den Beamten nicht verhindert werden können

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Ermittlungsverfahren gegen fünf Polizisten mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Gegen die Beamten wurde im Zusammenhang mit dem Tod eines 65- jährigen Obdachlosen an der Skaterbahn im Stadtteil Mueßer Holz ermittelt. Es bestand der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung.

Wie Staatsanwalt Stefan Urbanek mitteilte, habe die Obduktion des Leichnams ergeben, dass der Tod am wahrscheinlichsten durch einen Verschluss eines Herzkranzgefäßes auf natürlicher Grundlage eingetreten ist. Der Alkoholisierungsfrad des Mannes sowie eine nachfolgende Unterkühlung hätten den Herzinfarkt begünstigt. „Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte ergeben, dass zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes bereits eine medizinische Notlage des Verstorbenen vorgelegen hat bzw. eine solche für die Polizeibeamten erkennbar gewesen wäre“, so Urbanek abschließend.

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